Energetische Inspektion Klimaanlagen nach §§ 74-78 GEG - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG Teil 4, Abschnitt 3, §§ 74-78 mit Durchführung nach DIN SPEC 15240 Stufe A, B oder C

Energielabel Klimaanlage 2020
Quelle: Software KLIMA-Check der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG

Vorinspektion

  • Prüfung der vorhandenen Anlagendokumentation mit Abgleich der Revisionsunterlagen auf Aktualität,
  • ggf. Erstellung aktueller Anlagenschemata,
  • Erhebung der konditionierten Flächen und Versorgungsbereiche,
  • Gespräche mit dem Nutzer und Betreiber der Anlagen um erste Hinweise auf Effizienzprobleme beim Betrieb der Anlagen zu erhalten.

Begehung der Versorgungsbereiche und Ermittlung der Gebäude-/Zonenparameter

  • Aufnahme der vorhandenen Kühllasten (Beleuchtung, Geräte, Personenanzahlen, vorhandener Sonnenschutz etc.),
  • Begutachtung der Raumströmungssituation (Luftkurzschlüsse, Beeinflussung durch Einbauten etc.),
  • Einschätzung der Wechselwirkung durch weitere Anlagen (Klimasplitgeräte, statische Heizung) auf die inspizierten Anlagen,
  • stichprobenartige Messung der Raumluftzustände (Feuchten, Temperaturen),
  • Einschätzung der Raumluftqualität und visuelle Inspektion der Luft- und wasserführenden Leitungen.
Energetische Inspektion Klimaanlage

Messtechnische Untersuchungen

  • Messung der Außen-, Zu- und Abluftvolumenströme sowie der statischen Druckerhöhnung und der Wirkleistung der Ventilatoren,
  • Messung der Systemtemperaturen und -feuchten (Zuluft, Abluft, Vorlauf, Rücklauf),
  • ggf. Messung der Effizienz WRG, Aufnahme von Messdaten mit Ultraschalldurchflusszählern.

Begutachtung der Regelungsparameter

  • Prüfung der Einstellungen für Betriebszeiten, Sollwerte, Luftvolumenstromregelung, Betriebsmodi in Reglung bzw. Gebäudeleittechnik (GLT),
  • Abgleich der IST- und SOLL Werte durch Messung.

Inspektion Anlagentechnik

  • Check der wichtigsten Funktionen,
  • Inneninspektion Kälteanlagen und RLT-Geräte, Prüfung der hygienischen Anlagenzustände und visuelle Prüfung der Luftdichtigkeiten und Wärmedämmung.

Erstellung des Inspektionsberichtes

  • Ermittlung und Vergleich des Effizienzkennwertes EKK (Klimakälte), des Effizienzkennwertes ERLT und des Systemkennwertes ERLT,SYS (RLT-Anlagen) mit EnEV/GEG-Referenzkennwerten,

Energiekennwert RLT-Anlage, Quelle: Software KLIMA-Check der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG

Energiekennwert RLT-Anlage, Quelle: Software KLIMA-Check der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG

  • Ermittlung und Vergleich der spezifischen Ventilatorleistungen PSFP,
  • Ermittlung der Kennwerte für Wärme- und Feuchterückgewinung, Be- und Entfeuchtung,
  • Kühllastrechnung nach VDI 2078 (vereinfacht) bzw. nach Benchmarkverfahren und Ermittlung der Gesamtkühllasten,
  • Ermittlung der Rückwärmezahl der WRG (vereinfachtes Verfahren),
  • Ermittlung des Nutzenergiebedarfes der Dampfbefeuchtung,
  • Ermittlung des thermischen Energiebedarfes der Wasserbefeuchtung,
  • Nutzung des Kälte-System-Check-Tools zur Beurteilung der Effizienz von Kälteanlagen,
  • Nutzung des BfEE-Online-Effizienzrechners Klima-Lüftung zur Erstellung von Energielabels mit Angabe der Energieeffizienzklasse E bis F
  • Ermittlung und Vergleich der Energieverbrauchsdaten der Anlagen u.a. mit dem TEK-Tool des IWU
  • Ergebnisaufbereitung mit individuellen Maßnahmevorschlägen zur Verbesserung der Anlageneffizienz in einem umfassenden, beim DIBt registrierten, Inspektionsbericht (kein Standardbericht aus Softwarelösungen).

Optionale Leistungen

  • ggf. Erläuterung der Ergebnisse beim Auftraggeber,
  • ggf. dynamische Simulation des Energieverbrauches mit der Software AC-OPT für RLT-Anlagen und ACW-OPT für Kälteanlagen,
  • ggf. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechung nach VDI 2067 für die vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen.

Das Ingenieurbüro TGA-Effizienz verfügt über alle fachlichen und technischen Voraussetzungen sowie über das notwendige Zertifikat der Bundesprüfstelle TGA e.V. zur Durchführung von Energetischen Inspektionen an Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen nach §12 EnEV, bzw. §§ 74-78 GEG.