Inspektionspflicht für Klimaanlagen >12 kW bleibt auch in kommendem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestehen - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Inspektionspflicht für Klimaanlagen >12 kW bleibt auch in kommendem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestehen

Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf des "Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (GEG) wird der aus der EnEV stammende §12 zur Inspektionspflicht von Klimaanlagen nahezu unverändert mit einem eigenen Kapitel übernommen. Verschärfend hat ab 01.01.2018, der geplanten Gültigkeit des neuen Gesetzes, der Anlagenbetreiber von inspektionspflichtigen Klimaanlagen den Inspektionsbericht der nach Landesrecht zuständigen Behörde unaufgefordert vorzulegen. Bisher war dies nur auf Verlangen der Behörde notwendig. Zusätzlich sollen inspektionspflichtige Klimaanlagen und die Fälligkeit der Inspektion auch in Energieausweisen als Pflichtangabe aufgeführt werden.

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