Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) final beschlossen
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz heute final beschlossen. Nach Verkündung im Bundesanzeiger wird Artikel 1 (Abschaffung 65% EE-Pflicht und Biotreppe) voraussichtlich bereits Ende Juli/ Anfang August 2026 in Kraft treten. 6 Monate später (ca. Februar 2027) folgt dann Artikel 2 mit den grundlegenden Änderungen im Bereich der Klimatechnik, Inspektionen und Anpassungen bei Gebäudeautomation und Energieausweisen. Hierbei gibt es wichtige Änderungen: So sind z.B. in Zukunft reine Lüftungsanlagen in Gebäuden mit einer Heizleistung ab 70 kW inspektionspflichtig. An den Vorgaben für energetische Inspektionen bei der Leistungsgrenze von 12 kW bis 70 kW für Klimaanlagen hat sich im Vergleich zu EnEV und GEG nichts verändert. Größere Anlagensysteme ab 70 kW Kühl- oder (neu) Heizleistung sind ab dem Jahr 2027 nun alle 5 Jahre energetisch zu inspizieren. Bemerkenswert ist zudem eine kleine, aber durchaus relevante Ergänzung in § 56, Absatz 2 (Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung) in welchem nun auch die Forderung aus der EPBD zur Überwachung der Raumklimaqualität zu finden ist. Da dieser Paragraph ebenso als eines der Ausschlusskriterien zur energetischen Inspektion gilt, werden nun höhere Anforderungen an ein vorhandenes GA-System mit Energieüberwachungstechnik gestellt, so dass dieses als Ersatzoption zur energetischen Inspektion gelten kann.