Neue Verordnungen zur Einsparverpflichtung von Heizenergie - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Neue Verordnungen zur Einsparverpflichtung von Heizenergie

Seit 01. Oktober 2022 gilt die Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), welche eine Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung in Wohn- und Nichtwohngebäuden enthält. Die Maßnahmen zur Heizungsüberprüfung und -optimierung gelten für erdgasversorgte Gebäude von Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 m² sowie für Wohngebäude über 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 bzw. für Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten bis 15.09.2024.

Die Verordnung EnSimiMaV kann hier heruntergeladen werden.

Seit 01.09.2022 bis 28.02.2023 gilt die EnSikuMaV, welche kurzfristig wirksame Maßnahmen, wie z.B. Absenkung der Raumtemperaturen in der Heizperiode, in öffentlichen Nichtwohngebäuden vorgibt.

Die Verordnung EnSikuMaV kann hier heruntergeladen werden.

Zurück