Bundeskabinett beschließt Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Bundeskabinett beschließt Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)

Das Bundeskabinett hat in seiner 44. Sitzung am 13. März 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G) beschlossen. Nach Inkrafttreten dieses Entwurfes würden sich weitreichende Änderungen für die Erstellung von Energieaudits nach DIN EN 16247 ergeben. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Nicht-KMU mit einem Gesamtjahresenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh sollen von der Pflicht zur regelmäßigen Durchführung eines Energieaudits befreit werden,
  • Für Energieauditoren ändern sich die Voraussetzungen zur Durchführung von Energieaudits mit Einführung einer Fortbildungspflicht,
  • in Zukunft sollen wesentliche Kennzahlen aus dem Energieaudit über ein Onlineportal an das BAFA kommuniziert werden,
  • einzelne Präzisierungen enthält der Gesetzentwurf zudem im Bereich der Bußgeldtatbestände.

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