Gebäudeenergiegesetz kommt! - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Gebäudeenergiegesetz kommt!

Nun ist es endlich soweit. Das GEG steht vor der Tür und damit auch einige Änderungen in Bezug auf die energetischen Inspektionen von Klimaanlagen. Diese werden nun in Abschnitt 3 des GEG in den §§ 74 bis 78 behandelt. Wichtig: Die Inspektionspflicht bleibt für Klimaanlagen ab 12 kW Kühlleistung, welche mehr als 10 Jahre in Betrieb sind bestehen! Ab einer Kühlleistung von 70 kW sind die Anlagen verpflichtend nach der aktuellen Inspektionsnorm DIN SPEC 15240:2019-03 zu inspizieren. Im Vergleich zur EnEV gibt es jedoch auch weitere Außnahmen. So sind z.B. Anlagen nicht inspektionspflichtig, die in Gebäuden installiert sind, welche über ein umfangreich ausgestattetes Energiemanagementsystem verfügen. Solche Systeme sind u.a. in nach DGNB oder LEED zertifizierten Gebäuden zu finden.

Link: Entwurf GEG Drucksache 19/16716

Zurück