Energetische Inspektionen an Klima- und Lüftungsanlagen im Kompromisspapier zur EPBD - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Energetische Inspektionen an Klima- und Lüftungsanlagen im Kompromisspapier zur EPBD

Am 25.01.2018 wurde das Kompromisspapier für die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive) EPBD 2012/31/EU vorgelegt. Betreffend der energetischen Inspektion von Klimaanlagen besteht die folgende, wichtige Neuerung

Inspektionspflichtig sollen Klima- und Lüftungsanlagen werden, welche eine Nennleistung von mehr als 70 kW besitzen. Das bedeutet für Klimaanlagen 70 kW Kälteleistung und für Lüftungsanlagen 70 kW Heizleistung.

Damit wäre die aktuelle Grenze von 12 kW deutlich nach oben korrigiert und somit wären eine Vielzahl der Klimasplit- und VRV-Anlagen nicht mehr von der energetischen Inspektion betroffen! Es bleibt natürlich abzuwarten wie nach der Veröffentlichung der EPBD die nationale Umsetzung im deutschen Energiesparrecht erfolgt (EnEV, GEG.. ??)

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