Änderungen am GEG-Entwurf nach Bundesratssitzung vom 20.12.2019
Die Ausschüsse hatten u.a. folgende, sinnvolle Änderungen bzgl. des §§ 73 bis 77 zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen vorgeschlagen:
1. Pflicht zur Inspektion von Klimaanlagen > 12 kW nach DIN SPEC 15240,
2. Erhöhung der Inspektionsrate von 10 auf 3 Jahre,
3. Erhöhung der Stichprobenrate,
4. Auswahl der Anlagen zur Stichprobenprüfung durch den Inspektor,
5. Erhöhung der Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von energetischen Inspektionen durch Streichung der im GEG-Entwurf als zur Ingenieurausbildung alternativ genannten Bildungszweige. Erhöhung der Rechtssicherheit durch Streichung des Wortes "insbesondere".
Leider wurden die o.g. Punkte 1-3 von der Länderkammer abgelehnt. Zugestimmt wurde allerdings den in Pkt. 4 und Pkt. 5 genannten Vorschlägen.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0501-0600/0584-19.html
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung zur Beratung an den Bundestag weiter.