Änderungen am GEG-Entwurf nach Bundesratssitzung vom 20.12.2019 - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Änderungen am GEG-Entwurf nach Bundesratssitzung vom 20.12.2019

Die Ausschüsse hatten u.a. folgende, sinnvolle Änderungen bzgl. des §§ 73 bis 77 zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen vorgeschlagen:

1. Pflicht zur Inspektion von Klimaanlagen > 12 kW nach DIN SPEC 15240,

2. Erhöhung der Inspektionsrate von 10 auf 3 Jahre,

3. Erhöhung der Stichprobenrate,

4. Auswahl der Anlagen zur Stichprobenprüfung durch den Inspektor,

5. Erhöhung der Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von energetischen Inspektionen durch Streichung der im GEG-Entwurf als zur Ingenieurausbildung alternativ genannten Bildungszweige. Erhöhung der Rechtssicherheit durch Streichung des Wortes "insbesondere".

Leider wurden die o.g. Punkte 1-3 von der Länderkammer abgelehnt. Zugestimmt wurde allerdings den in Pkt. 4 und Pkt. 5 genannten Vorschlägen.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0501-0600/0584-19.html

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung zur Beratung an den Bundestag weiter.

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