Wer darf eine energetische Inspektion durchführen? - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Wer darf eine energetische Inspektion durchführen?

Im GEG § 77 ist die Fachkunde des Inspektionspersonals klar definiert. Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss, einschlägiger Berufserfahrung oder Techniker- bzw. Handwerksausbildung durchgeführt werden.

ACHTUNG!! Im Rahmen der Inspektion vor Ort sind Messungen der Wirkleistung bzw. der Stromaufnahme von Motoren der Lüftungsventilatoren bzw. von Kälteverdichtern durchzuführen. Hier muss, wenn keine entsprechende Qualifikation (z.B. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) vorliegt, geeignetes Fachpersonal hinzugezogen werden! Der Anlagenbetreiber muss die Eignung des Inspektors prüfen, welcher an seinen Elektroanlagen (Schaltschrank) arbeitet.

Zuletzt aktualisiert am 25.01.2024 von Dan Hildebrandt.

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