Was passiert, wenn der Betreiber im Rahmen einer Vollzugsprüfung der Landes-Baubehörde keinen Inspektionsbericht vorweisen kann? - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Was passiert, wenn der Betreiber im Rahmen einer Vollzugsprüfung der Landes-Baubehörde keinen Inspektionsbericht vorweisen kann?

Dann greifen die Bußgeldvorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 8, § 108, Abs. 1, Nummer 21, denn im GEG ist in § 78 Abs. 4 eine Vollzugsprüfung verankert. Der Betreiber hat den Inspekionsbericht der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ordnungswidrigkeit kann nach GEG § 108 Abs. 2, Nummer 2 mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden.

Zuletzt aktualisiert am 25.01.2024 von Dan Hildebrandt.

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